Sie haben nachfolgend die Möglichkeit der (bundesweiten) Suche nach einem Anwalt. Gelistet sind nicht nur alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Rheinland-Pfalz im Deutschen AnwaltVerein. Dieser Gemeinschaft gehören auch Kollegen aus dem Saarland und aus Baden-Württemberg an. Sie können über die Postleitzahl die Kollegin oder den Kollegen suchen, deren bzw. dessen Kanzlei am nächsten zu Ihrem Standort liegt.
Es wird Ihnen dann jeweils ein Name mit vollständigen Angaben über Sitz der Kanzlei, Telefon- und Faxverbindung u.ä. aufgezeigt. Sie können dort auch ersehen, ob die Kollegin oder der Kollege berechtigt ist, die von der Anwaltskammer nach einem speziellen Prüfungsverfahren verliehene Bezeichnung: "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" zu führen oder nicht.
HINWEIS: Je mehr Ziffern des Postleitzahlbereichs Sie eingeben, desto genauer fällt das Suchergebnis aus. Gute Ergebnisse werden meist mit drei oder vier Ziffern erreicht (z.B. 53111 Bonn, ARGE Fachanwalt... o. ä.).
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Das anwaltliche Standesrecht läßt nur in eingeschränktem Umfang den Hinweis auf eigene, besondere Qualifikationen oder Arbeitsschwerpunkte zu. Herausgehoben sind die derzeit zulässigen Fachanwaltsbezeichnungen etwa die für Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht usw. Um diese Titel führen zu dürfen müssen Anwälte mindestens zwei Jahre zugelassen sein, in den jeweiligen Rechtsgebieten Lehrgänge besucht und das theoretische Wissen durch Ableistung von schriftlichen und im Bedarfsfall auch mündlichen Prüfungen nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzungen ist der Nachweis einer nach den Rechtsgebieten unterschiedlichen Zahl selbst bearbeiteter Fälle. Diese Nachweise sind speziellen Fachausschüssen bei den Anwaltskammern vorzulegen. Dort wird geprüft, ob die Qualität der Fallbearbeitung den gesetzlichen Anforderungen aus der Fachanwaltsordnung entspricht oder nicht. Dieses Verfahren bietet also durch die objektiven Prüfungskriterien sowohl der theoretischen wie der praktischen Fähigkeiten eine besondere Gewähr dafür, daß eine Kollegin oder ein Kollege in dem Bereich, in dem er oder sie die Fachanwaltsbezeichnung führen darf, objektiv geprüfte Sonderkenntnisse hat.
Hiervon zu unterscheiden ist die Berechtigung selbst auf sogenannte Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte hinzuweisen oder sich, wie das Bundesverfassungsgericht es kürzlich für zulässig erachtet hat, als "Spezialist" für ein Rechtsgebiet zu bezeichnen. Im Unterschied zur Fachanwaltsbezeichung erfolgt hier keine objektive Prüfung des theoretischen Wissens und der praktischen Fähigkeit der Fallbearbeitung. Der Rechtsuchende ist auf die objektiv zutreffende Selbsteinschätzung des Anwalts / der Anwältin angewiesen.
Auf unserer Homepage finden Sie nur die Wiedergabe der nachgewiesenen Fachanwaltsbezeichung(en), welche unsere ARGE Mitglieder zu führen berechtigt sind. Ferner haben wir den Mitgliedern frei gestellt, aus dem Bereich des öffentlichen Rechts zwei Rechtsgebiete zu nennen, in denen sie sich nach eigener Einschätzung durch weitere Spezialisierung ein Fachwissen und fachpraktische Erfahrung angeeignet haben, die über das durchschnittliche Maß auch dessen, was man von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Verwaltungsrecht erwarten darf, relevant hinausgeht.
Wir möchten ihnen so die Möglichkeit geben, Sonderqualifikationen unserer Mitglieder zu ermitteln um nach einer bestmöglichen Information eine Auswahl treffen zu können.
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